Angebotskalkulation nach StBVV · für Steuerberatungskanzleien

Honorarangebote nach StBVV. Kalkuliert, nicht geschätzt.

Steuermann rechnet Angebote so, wie Sie vergüten: Gegenstandswert, Tabelle, Rahmensatz. Aus einem Anruf wird ein begründbares Angebot: jede Position mit Rechtsgrundlage, als PDF auf Ihrem Briefkopf.

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Mandantendaten in der EU 19,90 € / Monat zzgl. USt. Monatlich kündbar

Schieferbrink & PartnerSteuerberater

Honorarangebot

Nr. 2026-041 · Mandat E. Brandt, Elektroinstallation (Einzelunternehmen)

Einkommensteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV 591,15 €
Einnahmenüberschussrechnung § 25 Abs. 1 StBVV 824,25 €
Umsatzsteuererklärung (Kalenderjahr) § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV 317,25 €
Summe netto1.732,65 €
Umsatzsteuer 19 %329,20 €
Gesamtbetrag2.061,85 €

Vergütung nach StBVV i. d. F. vom 01.01.2026 · angesetzt: Mittelgebühr

Beispiel eines fertigen Angebots. Die vollständige Herleitung steht in Abschnitt 04.

Die Frage kommt am Telefon. Die Antwort steht in drei Tabellen.

Rn. 1

„Was kostet das bei Ihnen?“ ist die häufigste Frage neuer Mandanten und die am schlechtesten zu beantwortende. Wer ehrlich ist, sagt: „Das kommt darauf an.“ Stimmt fachlich. Überzeugt niemanden.

Rn. 2

Denn die Antwort steht in der Vergütungsverordnung: Gegenstandswert bestimmen, volle Gebühr in Tabelle A, B oder C nachschlagen, Rahmensatz abwägen, Mindestwerte prüfen, multiplizieren, und das je Position. Für ein Angebot mit drei Positionen ist das schnell eine halbe Stunde, verteilt auf Verordnungstext, Taschenrechner und eine Excel-Datei, die niemand pflegt.

Rn. 3

Also bleibt das Angebot liegen, bis der Interessent woanders unterschrieben hat. Oder es geht eine Hausnummer raus, die später niemand mehr herleiten kann, weder gegenüber dem Mandanten noch gegenüber sich selbst. Das eine kostet Mandate, das andere Marge und die Gewissheit, sauber gearbeitet zu haben.

Ein Katalog, eine Rechenlogik, zwei Dokumente.

Steuermann macht aus der Verordnung ein Arbeitswerkzeug: Positionen wählen, Werte eintragen, Angebot versenden, auf den Cent nach Tabelle.

2.1

Der vollständige Katalog

Alle 100 Vergütungstatbestände der StBVV sind hinterlegt, von der Zeitgebühr (§ 13) über Steuererklärungen (§ 24) und Abschlussarbeiten (§ 35) bis zur Selbstanzeige (§ 30). Jede Position kennt ihre Tabelle, ihren Rahmen und ihren Mindestgegenstandswert.

2.2

Rechnet wie verordnet

Tabellenwert nachschlagen, Zehntelsatz anwenden, Mindestwerte beachten: Steuermann stellt die Mittelgebühr als Ausgangspunkt ein und zeigt den zulässigen Rahmen daneben. Den angemessenen Satz bestimmen Sie, wie es § 11 StBVV verlangt.

2.3

Für den Mandanten und die Akte

Ihr Mandant erhält das Honorarangebot auf Ihrem Briefkopf. Für Ihre Akte entsteht zusätzlich ein internes Kalkulationsblatt mit Rechenweg und gewählten Faktoren. Beide Dokumente beruhen auf derselben Kalkulation.

2.4

Der Mandant nimmt online an

Sie geben Ihrem Mandanten einen Link statt eines Anhangs. Der Mandant öffnet das Angebot auf einer eigenen Seite, liest es, lädt das PDF herunter und nimmt es mit einem Klick an. Steuermann schickt Ihnen dazu eine E-Mail, und das Angebot trägt den Vermerk „Angenommen“. Der Link ist befristet und lässt sich jederzeit deaktivieren.

2.5

Ein Standard für die ganze Kanzlei

Mit gemeinsamen Kanzleivorlagen beginnt Ihr Team bei wiederkehrenden Mandaten mit derselben Positionsauswahl und denselben Leistungsbeschreibungen. Eine Fachkraft kann den Entwurf mit den Mandantenwerten vorbereiten; Sie prüfen den angesetzten Satz und schließen das Angebot ab.

Ihre Kanzleisoftware bleibt. Die Honorarplanung kommt dazu.

Sie arbeiten weiter mit DATEV, ADDISON, Agenda oder Simba. In Steuermann kalkulieren Sie Ihre Honorare und erstellen das Angebot samt internem Kalkulationsblatt. Dafür legen Sie den Mandanten mit den benötigten Kontaktdaten an und erfassen die Werte für die Kalkulation.

Wie werden die Mandantendaten erfasst?

Die StBVV, vollständig hinterlegt. Jede Fassung versioniert.

Die Steuerberatervergütungsverordnung knüpft die Vergütung an den Gegenstandswert: Aus ihm ergibt sich nach Tabelle A, B oder C die volle Gebühr (10/10). Sie ist die Bezugsgröße; abgerechnet wird ein Zehntelsatz daraus, den die Verordnung je Tatbestand als Rahmen vorgibt. Er reicht von einem Bruchteil der vollen Gebühr bis zu ihrem Mehrfachen. Dazu kommen Mindestgegenstandswerte, Zeitgebühren und Betragsrahmen1.

Steuermann bildet dieses System vollständig ab: Jede Position rechnet nach ihrer eigenen Art (Wertgebühr, Zeitgebühr, Betragsrahmen oder Pauschale) und führt ihre Rechtsgrundlage sichtbar mit. Ändert der Verordnungsgeber die Tabellen, erscheint die neue Fassung als eigene Version; bestehende Angebote behalten die Fassung, mit der sie kalkuliert wurden.

Die Software nimmt Ihnen das Nachschlagen ab. Den Ermessensspielraum des § 11 StBVV füllen Sie aus.2

Datenstand der Tabellen

Fassung
Amtliche StBVV-Werte, gültig ab 1. Januar 2026
Umfang
100 Vergütungstatbestände (§§ 13–38), Tabellen A–C vollständig
Quelle
Normtext des Bundesministeriums der Justiz (gesetze-im-internet.de), Import gegen die Quelle geprüft und mit Prüfsumme dokumentiert
Pflege
Verordnungsänderungen spielen wir als neue Version ein, im Preis enthalten, ohne Zutun der Kanzlei

1 Wertgebühren: § 10 StBVV i. V. m. Tabellen A–C; Zeitgebühr: § 13 StBVV (16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde, Fassung 2026).

2 § 11 StBVV: Bestimmung der Rahmengebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit.

Dienstag, 9:41 Uhr. Ein Neumandat ruft an.

Ein Vorgang, wie er jede Woche vorkommt, einmal vollständig durchgerechnet mit den Tabellenwerten der Fassung 2026.

  1. Der Anruf

    Elektromeister, Einzelunternehmen, Gewinnermittlung per EÜR. Betriebseinnahmen rund 140.000 €, der Gewinn bleibt unter der Buchführungsgrenze; mit Vermietungseinkünften eine Summe der Einkünfte von rund 110.000 €. Er will wissen, was der Wechsel zu Ihnen kostet.

  2. Drei Positionen aus dem Katalog

    Einkommensteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuererklärung. Der Editor zeigt je Position, welche Angaben die Verordnung verlangt.

  3. Werte rein, Rahmen im Blick

    Gegenstandswerte eintragen; Steuermann schlägt die volle Gebühr aus Tabelle A bzw. B nach und setzt die Mittelgebühr an. Der zulässige Rahmen steht daneben, den Satz passen Sie jederzeit an.

  4. Das Angebot steht

    1.732,65 € netto. Sie nennen den Preis noch am Telefon und versenden das PDF, bevor der Rückruf des Mitbewerbers kommt.

  5. Die Annahme

    Der Elektromeister öffnet den Link auf dem Handy, liest das Angebot und nimmt es an. Die E-Mail erreicht Sie noch vor dem nächsten Telefonat; in der Angebotsliste steht das Angebot als „Angenommen“.

Herleitung · Beträge in Euro, netto
Position Gegenstandswert Volle Gebühr1 × Satz2 Honorar
Einkommensteuer­erklärung§ 24 Abs. 1 Nr. 1 · Tabelle A 110.000,00 1.689,00 × 3,5/10Rahmen 1–6/10 591,15
Einnahmen­überschuss­rechnung§ 25 Abs. 1 · Tabelle B 140.000,00 471,00 × 17,5/10Rahmen 5–30/10 824,25
Umsatzsteuer­erklärung (Jahr)§ 24 Abs. 1 Nr. 8 · Tabelle A 14.000,003 705,00 × 4,5/10Rahmen 1–8/10 317,25
Summe netto 1.732,65
Umsatzsteuer 19 % 329,20
Gesamtbetrag4 2.061,85

Fiktives Mandat. Das interne Kalkulationsblatt ist für die Kanzlei bestimmt.

Rechnen Sie nach. Jede Zeile ist Tabellenwert × Zehntelsatz, dieselbe Logik, mit der Steuermann jedes Angebot kalkuliert. Ein automatischer Test prüft diese Beispielrechnung gegen die hinterlegten amtlichen Tabellen.

1 Volle Gebühr (10/10) nach Tabelle A (Beratungstabelle) bzw. Tabelle B (Abschlusstabelle), amtliche Fassung ab 01.01.2026.

2 Angesetzt ist die Mittelgebühr (Mitte des Rahmens). Die angemessene Gebühr im Einzelfall bestimmen Sie nach § 11 StBVV.

3 10 % der Entgelte (140.000 €) = 14.000 €; der Mindestgegenstandswert von 8.000 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 8) ist überschritten.

4 Auslagen, etwa der Pauschsatz für Post und Telekommunikation nach § 16 StBVV, sind im Beispiel nicht enthalten.

Fachlich begleitet von einer echten Kanzlei.

Die Steuerberatungskanzlei Zelmer & Aselmeyer aus Goslar begleitet Steuermann als Entwicklungspartner: Sie bringt die fachliche Sicht aus dem Mandantengeschäft ein und erprobt neue Funktionen im Kanzleialltag, bevor sie an alle Kunden gehen. Was diese Erprobung nicht besteht, kommt nicht ins Produkt.

Ein Preis, und er steht hier.

Keine Staffeln, keine „Sprechen Sie uns an“-Spalte, kein Demo-Termin als Eintrittskarte. Sie sehen den Preis, registrieren sich und arbeiten.

Monatlich

19,90 € / Monat

Monatlich kündbar zum Ende des Abrechnungsmonats, ohne Begründung.

Monatlich starten

Jährlich

199 € / Jahr

Entspricht 16,58 € im Monat, also 39,80 € weniger pro Jahr als zwölf Monatszahlungen.

Jährlich starten

Angebot ausschließlich für Steuerberatungskanzleien und sonstige Unternehmer (§ 14 BGB) Preise zzgl. gesetzlicher USt. Pro Kanzlei, bis zu 10 Benutzer inbegriffen Keine Einrichtungsgebühr Kein Vertriebskontakt

Im Preis enthalten

  • Sämtliche Funktionen, es gibt nur eine Ausbaustufe
  • Aktualisierungen der StBVV-Tabellen bei Verordnungsänderungen
  • Unbegrenzte Angebote, Mandanten und Leistungspakete
  • Support per E-Mail von Menschen, die die StBVV kennen

Ihre Mandantendaten verdienen besonderen Schutz.

Steuermann verbindet Datenhaltung in der EU mit verschlüsselter Übertragung, geschützten Dokumenten und klar geregelten Zugriffsrechten.

6.1

Datenhaltung in der EU

Anwendung, Datenbank und Dokumentenspeicher betreiben wir bei OVHcloud in der Europäischen Union. Auch der E-Mail-Versand erfolgt über OVHcloud in der EU.

OVHcloud betreibt ein nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagement für seine Cloud-Dienste.

6.2

Dokumente verschlüsselt gespeichert

Die Verbindung zu Steuermann ist verschlüsselt. Jedes Angebots-PDF, auch das interne Kalkulationsblatt, wird zusätzlich vor der Ablage im Dokumentenspeicher verschlüsselt, mit einem eigenen Schlüssel je Kanzlei. Die Schlüssel werden getrennt vom Dokumentenspeicher verwaltet.

6.3

Zugriffsrechte je Kanzlei

Mandanten- und Angebotsdaten sind nach Kanzlei getrennt. Bei jedem geschützten Zugriff prüft Steuermann die Kanzleizugehörigkeit und die Berechtigung. Über Rollen bestimmen Sie, wer Daten ansehen, Angebote bearbeiten oder Ihre Kanzlei verwalten darf.

6.4

Zusätzlicher Schutz für Ihr Konto

Jedes Teammitglied nutzt einen persönlichen Zugang. Mit optionaler Zwei-Faktor-Authentifizierung sichern Sie die Anmeldung zusätzlich ab. Ausgeschiedenen Mitgliedern können Sie den Kanzleizugang entziehen.

Website und Anwendung verwenden keine Analyse- oder Werbetracker. Die öffentliche Website setzt keine Cookies. Schriften, Skripte und Stile laden wir vom eigenen Server.

Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Zahlungsabwicklung über Stripe ist in der Datenschutzerklärung gesondert beschrieben.

Was Kolleginnen und Kollegen vor der Registrierung wissen wollen.

Ersetzt Steuermann meine Kanzleisoftware?

Nein. Steuermann ist für die Honorarkalkulation und Angebotserstellung gedacht. Buchführung, Steuererklärungen und die weitere Mandatsbearbeitung bleiben in Ihrer bisherigen Software.

Muss ich Mandantendaten doppelt pflegen?

Die für das Angebot benötigten Kontaktdaten, etwa Name und Anschrift, erfassen Sie zusätzlich in Steuermann. Eine automatische Übernahme oder Synchronisierung mit Ihrer Kanzleisoftware gibt es derzeit nicht.

Wie kommt das Angebot zum Mandanten, und wie nimmt er es an?

Steuermann erzeugt zum finalen Angebot einen befristeten Link statt eines Anhangs, den Sie in Ihre eigene E-Mail an den Mandanten kopieren. Der Mandant öffnet das Angebot auf einer Seite ohne Anmeldung, lädt das PDF herunter und nimmt es dort mit einem Klick an.

Die Annahme vermerkt Steuermann am Angebot und schickt Ihnen eine E-Mail mit Mandant, Zeitpunkt und Betrag. Den Link können Sie jederzeit deaktivieren; ersetzt eine Korrektur das Angebot, verfällt er von selbst. Das interne Kalkulationsblatt ist über den Link nie erreichbar.

Wie arbeiten wir als Team an einem Angebot?

Bis zu 10 Benutzer sind pro Kanzlei enthalten. Gespeicherte Entwürfe stehen kanzleiweit bereit, sodass eine andere berechtigte Person die Bearbeitung übernehmen kann.

Administratoren pflegen Vorlagen und vergeben Rollen. Berater erstellen, bearbeiten und finalisieren Angebote; diese Rolle können auch qualifizierte Fachkräfte erhalten. Leser sehen Mandanten und Angebote, ohne sie zu ändern.

Die fachliche Prüfung organisieren Sie innerhalb Ihrer Kanzlei. Steuermann verlangt vor dem Finalisieren keine Bestätigung durch eine zweite Person.

Gibt es eine Demo, oder muss ich mit dem Vertrieb sprechen?

Es gibt keinen Vertrieb. Sie registrieren Ihre Kanzlei, sehen sich alles an und kündigen, wenn es nicht passt, beim Monatstarif zum Monatsende. Die Beispielkalkulation in Abschnitt 04 zeigt die Rechenlogik vorab, ohne Anmeldung; die Einrichtung und das erste Angebot zeigen die Anleitungen und Videos unter „Erste Schritte“.

Welche Fassung der StBVV ist hinterlegt?

Die amtlichen Tabellen und Vergütungstatbestände in der Fassung vom 01.01.2026, importiert aus dem Normtext des BMJ und gegen die Quelle geprüft. Spätere Änderungen der Verordnung werden als neue Version eingespielt; das ist im Preis enthalten.

Wer prüft, ob Steuermann fachlich stimmt?

Die Steuerberatungskanzlei Zelmer & Aselmeyer begleitet Steuermann fachlich als Entwicklungspartner: Sie erprobt neue Funktionen im echten Mandantengeschäft, und ihre Rückmeldungen fließen in die Weiterentwicklung ein. Die Bewertung im Einzelfall, insbesondere die Entscheidung nach § 11 StBVV, bleibt dabei immer beim Steuerberater, der das Angebot erstellt.

Nimmt mir die Software die Ermessensentscheidung nach § 11 StBVV ab?

Nein, bewusst nicht. Steuermann setzt die Mittelgebühr als Ausgangspunkt und zeigt den zulässigen Rahmen je Position. Welcher Satz im Einzelfall angemessen ist, entscheiden Sie; die Software dokumentiert Ihre Entscheidung im Angebot.

Warum EU-Hosting statt ausschließlich Deutschland?

Bei der Standortwahl berücksichtigen wir Datenschutz und Schutz vor Ausfällen. Anwendung, Datenbank und Dokumentenspeicher betreiben wir bei OVHcloud in ausgewählten Regionen in Deutschland und Frankreich — alle innerhalb der Europäischen Union und damit unter derselben Datenschutzordnung (Anlage 2 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung). Die Auswahl innerhalb der EU lässt uns den Standort nach Sicherheit und Ausfallschutz wählen statt nach der Landesgrenze.

Kann der Support meine Kanzleidaten einsehen?

Nein. Ihre Kanzleidaten sehen in Steuermann nur die Mitglieder Ihrer Kanzlei. Bei einer Supportanfrage arbeiten wir mit Ihren Angaben, mit Bildschirmfotos, die Sie uns zur Verfügung stellen, und mit den technischen Protokollen der Anwendung.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?

Sie exportieren Ihre Angebote als PDF und Ihre Kanzleidaten strukturiert, solange der Zugang läuft. Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt; die endgültige Kanzleilöschung führt der Betreiber kontrolliert durch. Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs- und Buchungsnachweise bleiben getrennt erhalten.

Sind die Preise verhandelbar? Gibt es versteckte Zusatzmodule?

Nein und nein. 19,90 € im Monat oder 199 € im Jahr, zzgl. USt., pro Kanzlei mit bis zu 10 Benutzern und allen Funktionen. Jede Kanzlei zahlt denselben Preis.

Kein Demo-Termin nötig

Sehen Sie es sich an, in Ruhe und ohne Gespräch.

Registrierung in wenigen Minuten, danach ruft niemand an und niemand „fasst nach“. Wenn Steuermann Ihrer Kanzlei nichts bringt, kündigen Sie mit zwei Klicks.

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