Ersetzt Steuermann meine Kanzleisoftware?
Nein. Steuermann ist für die Honorarkalkulation und Angebotserstellung gedacht.
Buchführung, Steuererklärungen und die weitere Mandatsbearbeitung bleiben in Ihrer
bisherigen Software.
Muss ich Mandantendaten doppelt pflegen?
Die für das Angebot benötigten Kontaktdaten, etwa Name und Anschrift, erfassen Sie
zusätzlich in Steuermann. Eine automatische Übernahme oder Synchronisierung mit Ihrer
Kanzleisoftware gibt es derzeit nicht.
Wie kommt das Angebot zum Mandanten, und wie nimmt er es an?
Steuermann erzeugt zum finalen Angebot einen befristeten Link statt eines Anhangs,
den Sie in Ihre eigene E-Mail an den Mandanten kopieren. Der Mandant öffnet das Angebot
auf einer Seite ohne Anmeldung, lädt das PDF herunter und nimmt es dort mit einem Klick
an.
Die Annahme vermerkt Steuermann am Angebot und schickt Ihnen eine E-Mail mit Mandant,
Zeitpunkt und Betrag. Den Link können Sie jederzeit deaktivieren; ersetzt eine Korrektur
das Angebot, verfällt er von selbst. Das interne Kalkulationsblatt ist über den Link nie
erreichbar.
Wie arbeiten wir als Team an einem Angebot?
Bis zu 10 Benutzer sind pro Kanzlei enthalten. Gespeicherte Entwürfe stehen
kanzleiweit bereit, sodass eine andere berechtigte Person die Bearbeitung übernehmen
kann.
Administratoren pflegen Vorlagen und vergeben Rollen. Berater erstellen,
bearbeiten und finalisieren Angebote; diese Rolle können auch qualifizierte Fachkräfte
erhalten. Leser sehen Mandanten und Angebote, ohne sie zu ändern.
Die fachliche Prüfung organisieren Sie innerhalb Ihrer Kanzlei. Steuermann verlangt
vor dem Finalisieren keine Bestätigung durch eine zweite Person.
Gibt es eine Demo, oder muss ich mit dem Vertrieb sprechen?
Es gibt keinen Vertrieb. Sie registrieren Ihre Kanzlei, sehen sich alles an und kündigen,
wenn es nicht passt, beim Monatstarif zum Monatsende. Die Beispielkalkulation in
Abschnitt 04 zeigt die Rechenlogik vorab, ohne Anmeldung; die
Einrichtung und das erste Angebot zeigen die
Anleitungen und Videos
unter „Erste Schritte“.
Welche Fassung der StBVV ist hinterlegt?
Die amtlichen Tabellen und Vergütungstatbestände in der Fassung vom 01.01.2026,
importiert aus dem Normtext des BMJ und gegen die Quelle geprüft. Spätere Änderungen der
Verordnung werden als neue Version eingespielt; das ist im Preis enthalten.
Wer prüft, ob Steuermann fachlich stimmt?
Die Steuerberatungskanzlei Zelmer & Aselmeyer begleitet Steuermann fachlich als
Entwicklungspartner: Sie erprobt neue Funktionen im
echten Mandantengeschäft, und ihre Rückmeldungen fließen in die Weiterentwicklung ein.
Die Bewertung im Einzelfall, insbesondere die Entscheidung nach § 11 StBVV, bleibt
dabei immer beim Steuerberater, der das Angebot erstellt.
Nimmt mir die Software die Ermessensentscheidung nach § 11 StBVV ab?
Nein, bewusst nicht. Steuermann setzt die Mittelgebühr als Ausgangspunkt und zeigt den
zulässigen Rahmen je Position. Welcher Satz im Einzelfall angemessen ist, entscheiden Sie;
die Software dokumentiert Ihre Entscheidung im Angebot.
Warum EU-Hosting statt ausschließlich Deutschland?
Bei der Standortwahl berücksichtigen wir Datenschutz und Schutz vor Ausfällen.
Anwendung, Datenbank und Dokumentenspeicher betreiben wir bei OVHcloud in
ausgewählten Regionen in Deutschland und Frankreich — alle innerhalb der
Europäischen Union und damit unter derselben Datenschutzordnung (Anlage 2 der
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung).
Die Auswahl innerhalb der EU lässt uns den Standort nach Sicherheit und
Ausfallschutz wählen statt nach der Landesgrenze.
Kann der Support meine Kanzleidaten einsehen?
Nein. Ihre Kanzleidaten sehen in Steuermann nur die Mitglieder Ihrer
Kanzlei. Bei einer Supportanfrage arbeiten wir mit Ihren Angaben, mit
Bildschirmfotos, die Sie uns zur Verfügung stellen, und mit den technischen
Protokollen der Anwendung.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?
Sie exportieren Ihre Angebote als PDF und Ihre Kanzleidaten strukturiert, solange der
Zugang läuft. Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt; die endgültige Kanzleilöschung
führt der Betreiber kontrolliert durch. Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs- und
Buchungsnachweise bleiben getrennt erhalten.
Sind die Preise verhandelbar? Gibt es versteckte Zusatzmodule?
Nein und nein. 19,90 € im Monat oder 199 € im Jahr, zzgl. USt., pro Kanzlei
mit bis zu 10 Benutzern und allen Funktionen. Jede Kanzlei zahlt denselben Preis.